Praktische Bedingungen für den Philosophieunterricht (1984)

  1. Philosophie ist als eigenständiges Fach zu führen.
  2. Der Philosophieunterricht soll während mindestens zwei Jahren mit einer den Mindestansprü­chen eines Maturafaches genügenden Stundenzahl dotiert sein.
  3. Die Lehrer, die Philosophie unterrichten, müssen durch ein entsprechendes Hochschulstudium für ihre Aufgabe ausgebildet sein (Art. 11 MAV).
  4. Das Unterrichtsprogramm muss auf jeden Stoffzwang, der das Ziel des Philosophieunterrichts gefährden könnte, verzichten.